Verhaltenskodex und Menschenrechtsgrundsätze

Unternehmen: Einzelunternehmen (Beratung/Training, B2B)
Geltungsbereich: Inhaber, künftige Beschäftigte (falls eingestellt), projektbezogene freie Spezialist:innen (soweit anwendbar)
Version: 1.0
Stand: Q1/2026
Verantwortlich: Inhaber (höchste Führungsebene)
Zweck: Schutz von Menschenrechten, fairen Arbeitsbedingungen und sicherer Zusammenarbeit, intern und in der projektbezogenen Wertschöpfungskette.

 

1) Nichtdiskriminierung & Chancengleichheit

Wir dulden keine Benachteiligung oder Ausgrenzung, insbesondere nicht aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion/Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Entscheidungen zu Zusammenarbeit, Aufgabenverteilung, Vergütung und Zugang zu Entwicklungsmöglichkeiten erfolgen nach sachlichen Kriterien (Kompetenz, Leistung, Passung zum Projekt).

Umsetzung: klare, nachvollziehbare Auswahl- und Beauftragungsentscheidungen; respektvolle Kommunikation; regelmäßiger Selbst-Check der eigenen Entscheidungs- und Kommunikationsmuster.


2) Würde, respektvoller Umgang, Schutz vor Belästigung

Wir erwarten einen respektvollen, professionellen Umgang und eine Kommunikation ohne Herabwürdigung. Belästigung, Mobbing, Einschüchterung oder diskriminierende Sprache werden nicht toleriert.

Umsetzung: klare Gesprächsregeln in Meetings/Workshops; sofortige Ansprache von Grenzverletzungen; dokumentierte Klärung und – falls erforderlich – Beendigung der Zusammenarbeit.


3) Faire Arbeitsbedingungen

Arbeitsbedingungen sollen fair, transparent und planbar sein. Dazu gehören klare Aufgaben, realistische Zeitpläne, transparente Erwartungen und eine respektvolle Erreichbarkeitskultur.

Umsetzung: schriftliche Vereinbarungen zu Umfang, Deliverables, Terminen und Verantwortlichkeiten; klare Kommunikations- und Reaktionszeiten; keine impliziten „Always-on“-Erwartungen.


4) Arbeits- und Gesundheitsschutz inkl. Prävention von Arbeitsunfällen

Arbeitsschutz umfasst sichere Arbeitsmittel, ergonomische Arbeitsweise, Überlastungsprävention sowie klare Pausen- und Erholungsregeln. Auch im Büro-/Homeoffice-Kontext werden Risiken aktiv reduziert.

Umsetzung (Prävention):

  • Ergonomischer Arbeitsplatz (z. B. Bildschirmhöhe, Sitz-/Stehoptionen, geeignete Beleuchtung)
  • Belastungsmanagement (Pufferzeiten, klare Prioritäten, regelmäßige Pausen)
  • Sichere Arbeitsmittel und sichere digitale Arbeitsumgebung (Updates, Virenschutz, Zugriffsschutz)
  • Reise- und Vor-Ort-Termine nur mit angemessener Planung (Sicherheit, Pausen, realistische Taktung)

Vorfall-/Beinaheunfall-Regel: Arbeitsunfälle und Beinaheunfälle werden dokumentiert (kurzer Vermerk reicht) und führen zu einer konkreten Präventionsmaßnahme.


5) Datenschutz & Vertraulichkeit

Personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen werden geschützt. Es gilt Datensparsamkeit, Zweckbindung und angemessene Zugriffskontrolle. Vertrauliche Kundeninformationen werden nicht unkontrolliert weitergegeben oder in ungeeignete Tools eingebracht.

Umsetzung: sichere Ablage, Zugriffsbeschränkungen, 2FA/Passwortmanager, klare Regeln zur Datenweitergabe; projektbezogene Vertraulichkeitsvereinbarungen bei Bedarf.


6) Beschwerde- und Hinweisweg (Speak-up)

Hinweise auf Verstöße gegen diese Grundsätze müssen niedrigschwellig möglich sein – ohne Nachteile für die meldende Person.

Umsetzung:

  • Im Solo-Betrieb: dokumentierter Selbst-Check (mindestens jährlich) und die Verpflichtung, Hinweise von Kund:innen/Partnern ernsthaft zu prüfen und zu beantworten.
  • Bei künftigen Beschäftigten: Benennung einer verantwortlichen Ansprechperson (Inhaber) und ein klarer Prozess (Eingang bestätigen → Sachverhalt klären → Maßnahme festlegen → Rückmeldung geben).
    Hinweise können mündlich oder schriftlich erfolgen; Vertraulichkeit wird soweit möglich gewahrt.

7) Vereinigungsfreiheit & Sozialdialog (falls Beschäftigte)

Falls Beschäftigte eingestellt werden, erkennt das Unternehmen das Recht auf Vereinigungsfreiheit, Interessenvertretung und sozialpartnerschaftlichen Dialog an. Nachteile aufgrund legitimer Interessenwahrnehmung werden nicht geduldet.

Umsetzung: respektvoller Umgang mit Interessenvertretung; transparente Kommunikation über Arbeitsbedingungen; geordneter Eskalationsweg bei Konflikten.


8) Verbot von Kinderarbeit

Kinderarbeit wird abgelehnt. Es werden nur rechtskonforme Beschäftigungs- und Beauftragungsverhältnisse eingegangen, die Altersschutzvorschriften und Ausbildungsregelungen beachten.

Umsetzung: Sorgfalt bei Beauftragungen; keine Zusammenarbeit mit Partnern, bei denen Hinweise auf Kinderarbeit vorliegen.


9) Verbot von Zwangsarbeit und moderner Sklaverei

Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft und jede Form moderner Sklaverei werden nicht toleriert.

Umsetzung: keine Zusammenarbeit mit Partnern/Lieferanten, bei denen begründete Hinweise auf Zwangsarbeit vorliegen; bei Verdachtsmomenten erfolgt Klärung und ggf. Beendigung der Beziehung.


10) Verbot von Menschenhandel

Menschenhandel wird ausdrücklich abgelehnt. Das Unternehmen verfolgt eine Nulltoleranz-Politik gegenüber Menschenhandel und Ausbeutung.

Umsetzung: Erwartung an projektbezogene Partner/Lieferanten, diese Grundsätze einzuhalten; bei Hinweisen auf Menschenhandel oder ausbeuterische Praktiken erfolgt Prüfung, Dokumentation und konsequentes Handeln (bis hin zur Beendigung der Zusammenarbeit).


11) Weiterbildung & Kompetenzentwicklung

Weiterbildung ist Bestandteil fairer Arbeitsbedingungen und dient Qualität, Resilienz und verantwortlichem Handeln, insbesondere im KI- und Governance-Kontext.

Ziel: mindestens 40 Stunden Weiterbildung pro Jahr (Inhaber; bei künftigen Beschäftigten angemessene, rollenbezogene Weiterbildung).
Umsetzung: jährliche Lernplanung, dokumentierte Nachweise (Thema/Datum/Stunden), Transfer in Standards/Playbooks.


Bei projektbezogener Zusammenarbeit wird diese Policy bei Bedarf als Bestandteil der Beauftragung kommuniziert.